Der GmbH-Token bringt gewisse wirtschaftliche Rechte (Genussrecht) für die Investoren mit sich. Im Folgenden werden diese einzelnen wirtschaftlichen Rechte näher erläutert.

Dividenden

Dividenden dienen dazu, die Investoren am laufenden Gewinn deines Unternehmens zu beteiligen. Damit Dividenden ausgeschüttet werden können, muss zunächst ein Gesellschafterbeschluss vorliegen, der die Gewinnverwendung eines bestimmten Geschäftsjahres regelt.

Außerdem muss im Fall von Token Haltern nachgewiesen werden, dass diese zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Gesellschafterbeschlusses Eigentümern des GmbH-Token waren oder sind. Nur Token Haltern, die den GmbH-Token zu diesem Zeitpunkt in ihrer Wallet gehalten haben, sind berechtigt, Dividenden zu erhalten.

Um die dividendenberechtigten Token Halter eindeutig identifizieren zu können, wird ein “Snapshot” aller Wallets, die GmbH-Token halten, zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Gesellschafterbeschlusses erstellt. Dieser Snapshot kann unkompliziert durch einen Admin des Unternehmens-Accounts auf unserer Plattform erstellt werden. Im Zuge des Snapshots wird automatisch ein weiterer Smart Contract aufgesetzt, auf den alle zu zahlenden Dividenden eingezahlt werden. Die dividendenberechtigten Token Halter können sich nun über ihren Account einloggen und ihre Dividende aus dem Smart Contract abheben.

Rechenbeispiel

GBA=GR/VGK*VG

Der Gewinnbeteiligungsanspruch (GBA) ist die gesuchte Zielgröße und entspricht dem Betrag, der in Form von Dividenden an Investoren ausgeschüttet wird.

Zur Berechnung dieser Zielgröße wird die Anzahl der Genussrechte (GR) durch das virtuelle Gesamtkapital (VGK) dividiert und anschließend mit dem verfügbaren Gewinn (VG) multipliziert.

Die Anzahl der Genussrechte (GR) entspricht den GmbH-Token, die gehalten werden. Das virtuelle Gesamtkapital (VGK) ist die Summe der Anteile aller Anteilseignern, die einen Anspruch auf Gewinnbeteiligung an deinem Startup haben. Dazu gehören die klassischen Gesellschafter und Investoren sowie die Inhaber der GmbH-Token. Der verfügbare Gewinn (VG) ist die Summe, die an alle am Gewinn beteiligten Anteilseigner ausgeschüttet wird und ergibt sich aus dem Gesellschafterbeschluss über die Gewinnverwendung.

Angenommen, eine GmbH hat ein Stammkapital von 25.000 €, das gleichmäßig auf zwei Gesellschafter verteilt ist. Zusätzlich wurden 5.000 GmbH-Token an Investoren ausgegeben. Es bestehen keine Optionen auf Anteile oder noch anderweitig auszugebende Anteile. Der Gesellschafterbeschluss über die Gewinnverwendung sieht vor, dass 100.000€ als Dividende ausgeschüttet werden. Die Investorin Alice hält zum Zeitpunkt des Gesellschafterbeschlusses 1.000 GmbH-Token.

Daraus ergibt sich: GR = 1.000, VGK = 30.000 (25.000+5.000) und VG = 100.000€.

Setzt man diese Werte in die Formel ein, so ergibt sich eine Dividendenzahlung an Alice in Höhe von 3.333,33 €.

Liquidationserlöse

Wird dein Unternehmen liquidiert, z. B. durch ein Insolvenzverfahren, so erhalten alle Gesellschafter und Token Halter mit Gewinnbeteiligungsrechten den Liquidationserlös entsprechend ihrer Beteiligung am Unternehmen. Dabei ist zu beachten, dass zuerst alle Verbindlichkeiten, die dein Unternehmen hat, aus den Liquidationserlösen bezahlt werden. Erst nachrangig werden die Gesellschafter und Token Halter bezahlt. Die Höhe des Liquidationserlöses berechnet sich nach dem gleichen Prinzip wie die Berechnung der Dividenden.

Exit-Erlöse

Im Falle eines Exits haben die Token Halter drei Jahre Zeit, diesen zurückzugeben und dafür entsprechend der gesamten Exit-Summe anteilig ausbezahlt zu werden. Die dreijährige Frist beginnt ab dem Zeitpunkt, ab dem die Token Halter Kenntnis von dem Exit genommen haben (z. B.: Veröffentlichung auf der Website).

Ein Exit liegt vor, wenn eine der folgende Bedingungen erfüllt ist: