Während des Onboardings werden die Details zu den virtuellen Anteilen, die erstellt werden, abgefragt. Hinweis: Der vorgestellte Prozess ist nur für die Registrierung als Gründer relevant.

Dazu gehören:

Der Name der virtuellen Anteile und der Ticker/Abkürzung der virtuellen Anteile sind die Bezeichnungen für die virtuellen Anteile (“Token”). Beide sind frei wählbar und können beispielsweise den Firmennamen enthalten. Der Ticker kann die Kurzform des Namens der virtuellen Anteile sein und darf nur aus drei bis fünf Zeichen bestehen (z. B.: BGT).

Die Anzahl der virtuellen Anteile legt fest, wie viele virtuelle Anteile maximal ausgegeben werden können. Die Entscheidung über die Anzahl hängt von der individuellen Situation und den Zielen des Fundraisings ab. Hilfreiche Leitfragen zur Bestimmung dieser Anzahl sind:

Wie viel Kapital soll aufgenommen werden? Wie groß soll die Verwässerung der bestehenden Anteile sein?

Die Ausgabe von virtuellen Anteilen hat keinen Einfluss auf die Stimmverteilung, da sie keine Stimmrechte beinhalten. Wirtschaftlich gesehen findet jedoch eine Verwässerung der bestehenden GmbH-Anteile statt.

Zur Bestimmung des Preises pro virtuellen Anteil muss eine Unternehmensbewertung erstellt werden. Da es sich hierbei um das Angebot an die Investoren handelt, ist es in der Regel nicht notwendig, eine formelle Unternehmensbewertung durch einen Wirtschaftsprüfer durchführen zu lassen. Vielmehr spiegelt jedes Angebot die eigene Bewertung des Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt wider bzw. entspricht der Bewertung, die Investoren bereit sind zu akzeptieren. Weitere hilfreiche Tipps zu diesem Thema finden sich [hier](https://gruenderplattform.de/unternehmensnachfolge/unternehmensbewertung#:~:text=KfW Podcast "Ungeschönt"-,Was ist der Unternehmenswert%3F,der Mitarbeiter*innen dabei bewertet.).

Die Formel zur Berechnung des Preises pro virtuellem Anteil lautet:

Preis pro virtuellem Anteil = Unternehmensbewertung / (voll verwässerte Kapitalisierung inkl. bereits ausgegebener virtueller Anteile)

Beispiel:

Wird ein Unternehmen mit 10 Mio. € bewertet und verfügt über 25.000 im Handelsregister eingetragene GmbH-Anteile sowie zusätzlich bereits 3.000 ausgegebene virtuelle Anteile* und keine weiteren Optionen auf Anteile, Wandeldarlehen o. Ä., ergibt sich ein Preis pro virtuellem Anteil von gerundet 357,14 €.

10 Mio. € / (25.000 + 3.000) = 357,14 €

*Hinweis: Virtuelle Anteile werden nur berücksichtigt, sobald sie tatsächlich bestehen – also erst ab dem Zeitpunkt, an dem ein Investment über Tokenize.it abgeschlossen wurde. Liegt noch kein Investment vor, beträgt dieser Wert 0.