Es ist für die Nutzung unserer Produkte erforderlich, dass du einen Preis pro Token für dein Unternehmen bestimmst, der auf einer aktuellen Bewertung deines Unternehmens basiert.

Außerdem ist es Teil deines Investmentangebots, die Anzahl der auszugebenden Token zu berechnen.

Gesellschafterbeschluss

Zusätzlich zu den oben genannten Voraussetzungen ist ein Gesellschafterbeschluss erforderlich, in dem die Gesellschafter deines Unternehmens der Ausgabe von GmbH-Token zustimmen und die maximale Anzahl der auszugebenden Token für die nächsten 5 Jahre festlegen.

Diese Anzahl kann jederzeit durch einen neuen Gesellschafterbeschluss geändert werden. Darüber hinaus wird mit diesem Gesellschafterbeschluss die Ermächtigung erteilt, die in den Investmentunterlagen der GmbH-Token beschriebenen Rechte an Investoren zu gewähren sowie eine mögliche Umwandlung in GmbH-Anteile bei Ausübung der Put-Option durch Investoren rechtlich abzusichern.

Wir stellen dir auf der Plattform eine Vorlage für den Gesellschafterbeschluss zur Verfügung.

Erst wenn der Gesellschafterbeschluss unterzeichnet wurde, kannst du als Geschäftsführer die im Beschluss genehmigte Anzahl an GmbH-Token, die du für eine jeweilige Transaktion benötigst, rechtswirksam ausgeben.

Jeder GmbH-Token wird dann stets neu geschaffen (Minting) und verkörpert ein neues Genussrecht; der GmbH-Token ist also kein digitales Abbild der bestehenden Anteile – letztere bestehen weiterhin unangetastet laut Handelsregister fort.

Wirtschaftlich entspricht die Ausgabe von GmbH-Token einer Kapitalerhöhung mit neu geschaffenen Anteilen, mit dem Unterschied, dass ein Genussrecht wie oben beschrieben ausgegeben wird und keine unmittelbare Änderung des im Handelsregister eingetragenen Stammkapitals deiner GmbH erfolgt.

Eine Stammkapitalerhöhung kommt nur nach Bedarf bei Ausübung der Put-Option (Wandlung) in Betracht. Dies gilt für alle unsere Produkte.

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