Für die Nutzung der Produkte ist es erforderlich, dass das Unternehmen einen Preis pro virtuellem Anteil („GmbH-Token“) festlegt, der auf einer aktuellen Bewertung des Unternehmens basiert.
Darüber hinaus gehört es zum Investmentangebot, die Anzahl der auszugebenden virtuellen Anteile zu berechnen.
Zusätzlich zu den genannten Voraussetzungen ist ein Gesellschafterbeschluss erforderlich, in dem die Gesellschafter des Unternehmens der Ausgabe von virtuellen Anteilen („GmbH-Token“) zustimmen und die maximale Anzahl der auszugebenden Genussrechte für die nächsten fünf Jahre festlegen.
Diese Anzahl kann jederzeit durch einen neuen Gesellschafterbeschluss angepasst werden. Zudem wird mit diesem Beschluss die Ermächtigung erteilt, die in den Investmentunterlagen der GmbH-Token beschriebenen Rechte an Investoren zu gewähren sowie eine mögliche Umwandlung in GmbH-Anteile bei Ausübung der Put-Option durch Investoren rechtlich abzusichern.
Auf der Plattform steht dem Unternehmen eine Vorlage für den Gesellschafterbeschluss zur Verfügung.
Erst wenn der Gesellschafterbeschluss unterzeichnet wurde, ist das Unternehmen berechtigt, die darin genehmigte Anzahl an virtuellen Anteilen, die für eine jeweilige Transaktion benötigt wird, rechtswirksam auszugeben.
Jeder virtuelle Anteil („Token“) wird bei Ausgabe neu geschaffen (Minting) und verkörpert ein neues Genussrecht. Der virtuelle Anteil stellt somit *kein digitales Abbild der bestehenden Anteile dar; diese bestehen weiterhin unverändert gemäß Handelsregister fort.
Wirtschaftlich entspricht die Ausgabe virtueller Anteile einer Kapitalerhöhung mit neu geschaffenen GmbH-Anteilen, jedoch mit dem Unterschied, dass ein Genussrecht ausgegeben wird und keine unmittelbare Änderung des im Handelsregister eingetragenen Stammkapitals erfolgt.
Eine Stammkapitalerhöhung kommt nur im Fall der Ausübung der Put-Option (Wandlung) in Betracht. Dies gilt für alle Produkte.
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