Während des Onboardings werden die Details zu den virtuellen Anteilen, die du erstellst abgefragt.
Dazu gehören:
Der Name der virtuellen Anteile und der Ticker/Abkürzung der virtuellen Anteile sind die Bezeichnungen für deine virtuellen Anteile (“Token”). Beide sind frei wählbar und können z. B. den Firmennamen enthalten. Der Ticker kann die Kurzform des Namens der virtuellen Anteile sein und kann ebenfalls frei gewählt werden, darf aber nur aus drei bis fünf Zeichen bestehen (z.B.: BGT).
Die Anzahl der virtuellen Anteile legt fest, wie viele virtuelle Anteile maximal ausgegeben werden können. Die Entscheidung, wie viele virtuelle Anteile ausgegeben werden sollen, hängt immer von deiner Situation und den Zielen deines Fundraisings ab. Fragen, die du dir stellen solltest, um diese Anzahl zu bestimmen:
Wie viel soll geraised werden? Wie groß soll die Verwässerung der bestehenden Anteile sein?
Die Ausgabe von virtuellen Anteilen hat keinen Einfluss auf die Stimmverteilung, da sie keine Stimmrechte beinhalten. Wirtschaftlich gesehen findet jedoch eine Verwässerung der bestehenden GmbH-Anteile statt.
Um den Preis pro virtuellem Anteil zu bestimmen, muss eine Unternehmensbewertung erstellt werden. Da es sich um dein Angebot an die Investoren handelt, ist es in der Regel nicht notwendig, eine formelle Unternehmensbewertung durch einen Wirtschaftsprüfer durchführen zu lassen. Vielmehr spiegelt jedes Angebot deine eigene Bewertung des Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt wider bzw. entspricht der Bewertung, die Investoren bereit sind zu akzeptieren. Weitere hilfreiche Tipps zu diesem Thema findest du [hier](https://gruenderplattform.de/unternehmensnachfolge/unternehmensbewertung#:~:text=KfW Podcast "Ungeschönt"-,Was ist der Unternehmenswert%3F,der Mitarbeiter*innen dabei bewertet.).
Preis pro virtuellem Anteil = Unternehmensbewertung / (voll verwässerte Kapitalisierung inkl. bereits ausgegebener virtueller Anteile).
Angenommen, dein Unternehmen ist 10 Mio. € wert und hat 25.000 im Handelsregister eingetragene GmbH-Anteile, zusätzlich bereits 3.000 virtuelle Anteile ausgegeben und keine weiteren Optionen auf Anteile, Wandeldarlehen o.Ä. ausstehen, dann ergibt die Formel einen Preis pro virtuellem Anteil von gerundet 357,14 €.
10 Mio. € / (25.000 + 3.000) = 357,14€
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