Das rechtliche Konstrukt der GmbH-Token (Genussrechte) ermöglicht, die wirtschaftliche Gleichstellung (kein Stimmrecht) der GmbH-Token Halter mit “echten” Shareholdern.

Token Halter haben das Recht, am wirtschaftlichen Erfolg in Form von Genussrechten deines Startups zu partizipieren. Dazu gehören Exiterlöse, Liquidationserlöse und ausgeschüttete Dividenden.

Aufgrund dieser Eigenschaften lassen sich GmbH-Token wirtschaftlich mit echten Gesellschaftsanteilen vergleichen. Darüber hinaus erhalten die Token Halter ein beschränktes Informationsrecht, welchem Gründer in Form von Jahresabschlussberichten nachkommen.

Eine weitere wesentliche rechtliche Komponente des GmbH-Token ist die Put-Option. Sie gibt Investoren das Recht, ihren GmbH-Token zu bestimmten Zeitpunkten an dein Unternehmen zurückzugeben. Du kannst jedoch selbst entscheiden, in welcher Form die Verrechnung der zurückgegebenen GmbH-Token erfolgen soll. Mehr dazu im Kapitel “Put-Option”.

Durch die Kombination aus Genussrecht, Informationsrecht und Put-Option hast du als Geschäftsführer eine für Investoren interessante Alternative, die den gleichen ökonomischen Wert wie echte GmbH-Anteile aufweist, aber keine Stimmrechte beinhaltet.

Gegenüber klassischen GmbH-Anteilen hast du sogar den Vorteil, dass du keine Zeit und Kosten für den Notarbesuch aufwenden musst. Darüber hinaus können sie leicht zwischen verschiedenen Wallets transferiert werden, was ihre Handelbarkeit im Vergleich zu traditionellen Unternehmensbeteiligungen in vielen Fällen überhaupt erst ermöglicht.

Auslobung

Token und Rechte sind durch die bereitgestellten Investmentverträge und eine sogenannte “Auslobung untrennbar miteinander verbunden. Die Auslobung ist ein in § 657 BGB verankertes einseitiges Rechtsgeschäft, worunter man die öffentliche Zusage einer Belohnung für die Erfüllung einer bestimmten Handlung versteht.

In diesem Fall veröffentlicht dein Unternehmen diese Auslobung (z. B. auf eurer Website) und garantiert so, dass jeder Token dieselben Rechte mit sich bringt und dass Investoren auf dem Zweitmarkt sich keine Gedanken darüber machen müssen, ob die erstandenen Token in jeder einzelnen früheren Transaktion stets nachweisbar rechtskräftig übertragen wurden. Die Auslobungshandlung ist je nach Situation das einfache Halten der Token oder das Signieren von Transaktionen als Token-Halter in der Web-App.

Rechtlicher & steuerlicher Hinweis:

GmbH-Token werden aus Sicht deines Unternehmens handelsbilanziell wie Eigenkapital und steuerbilanziell wie Fremdkapital behandelt. Insbesondere fällt keine Umsatzsteuer an.

Weitere Informationen zum steuerlichen Umgang mit GmbH-Token findest du in unserem Tax Primer (verfügbar auf Anfrage).

Für deine Investoren ist ein GmbH-Token steuerlich vergleichbar mit GmbH-Anteilen. Bitte beachte, dass Tokenize.it keine Rechts- oder Steuerberatung anbietet und dieses Dokument keine Rechts- oder Steuerberatung darstellt. Für spezifische rechtliche und steuerliche Fragen empfehlen wir die Konsultation von Rechtsanwälten bzw. Steuerberatern. Bei Bedarf verbinden wir dich gerne mit den Experten, die das rechtliche und steuerliche Konstrukt mit uns konzipiert haben.

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Weiterlesen:

Put-Option

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