Das rechtliche Konstrukt der virtuellen Anteile (Genussrechte) ermöglicht, die wirtschaftliche Gleichstellung (kein Stimmrecht) seiner Halter mit “echten” Shareholdern.

Halter der virtuellen Anteile haben das Recht, am wirtschaftlichen Erfolg in Form von Genussrechten deines Startups zu partizipieren. Dazu gehören Exiterlöse, Liquidationserlöse und ausgeschüttete Dividenden.

Aufgrund dieser Eigenschaften lassen sich die virtuellen Anteile wirtschaftlich mit echten Gesellschaftsanteilen vergleichen. Darüber hinaus erhalten die Halter ein beschränktes Informationsrecht, welchem Gründer in Form von Jahresabschlussberichten nachkommen.

Eine weitere wesentliche rechtliche Komponente der virtuellen Anteile ist die Put-Option. Sie gibt Investoren das Recht, sie zu bestimmten Zeitpunkten an dein Unternehmen zurückzugeben. Du kannst jedoch selbst entscheiden, in welcher Form die Verrechnung der zurückgegebenen virtuellen Anteile erfolgen soll. Mehr dazu im Kapitel “Put-Option”.

Durch die Kombination aus Genussrecht, Informationsrecht und Put-Option hast du als Geschäftsführer eine für Investoren interessante Alternative, die den gleichen ökonomischen Wert wie echte GmbH-Anteile aufweist, aber keine Stimmrechte beinhaltet.

Gegenüber klassischen GmbH-Anteilen hast du sogar den Vorteil, dass du keine Zeit und Kosten für den Notarbesuch aufwenden musst. Darüber hinaus können sie leicht zwischen verschiedenen Wallets transferiert werden, was ihre Handelbarkeit im Vergleich zu traditionellen Unternehmensbeteiligungen in vielen Fällen überhaupt erst ermöglicht.

Auslobung

Token und Rechte sind durch die bereitgestellten Investmentverträge und eine sogenannte “Auslobung untrennbar miteinander verbunden. Die Auslobung ist ein in § 657 BGB verankertes einseitiges Rechtsgeschäft, worunter man die öffentliche Zusage einer Belohnung für die Erfüllung einer bestimmten Handlung versteht.

In diesem Fall veröffentlicht dein Unternehmen diese Auslobung (z. B. auf eurer Website) und garantiert so, dass jeder virtueller Anteil dieselben Rechte mit sich bringt und dass Investoren auf dem Zweitmarkt sich keine Gedanken darüber machen müssen, ob die erstandenen virtuellen Anteile in jeder einzelnen früheren Transaktion stets nachweisbar rechtskräftig übertragen wurden. Die Auslobungshandlung ist je nach Situation das einfache Halten der virtuellen Anteile oder das Signieren von Transaktionen in der Web-App.

Rechtlicher & steuerlicher Hinweis:

Die virtuellen Anteile werden aus Sicht deines Unternehmens handelsbilanziell wie Eigenkapital und steuerbilanziell wie Fremdkapital behandelt. Insbesondere fällt keine Umsatzsteuer an.

Weitere Informationen zum steuerlichen Umgang mit virtuellen Anteilen findest du in unserem Tax Primer (verfügbar auf Anfrage).

Für deine Investoren ist ein virtueller Anteil steuerlich vergleichbar mit GmbH-Anteilen. Bitte beachte, dass Tokenize.it keine Rechts- oder Steuerberatung anbietet und dieses Dokument keine Rechts- oder Steuerberatung darstellt. Für spezifische rechtliche und steuerliche Fragen empfehlen wir die Konsultation von Rechtsanwälten bzw. Steuerberatern. Bei Bedarf verbinden wir dich gerne mit den Experten, die das rechtliche und steuerliche Konstrukt mit uns konzipiert haben.

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Weiterlesen:

Put-Option

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