Wie unterscheidet sich unser GmbH-Token im Vergleich zu einem Wandeldarlehen oder einer klassischen Kapitalerhöhung? In der folgenden Tabelle zeigen wir dir die wichtigsten Unterschiede.

Kriterium GmbH-Token Wandeldarlehen Klassische Kapitalerhöhung
Beteiligungsform Digitales Genussrecht in Form von GmbH-Token Kredit, der später in Anteile umgewandelt werden kann Direkte Ausgabe neuer Anteile
Gesellschafterrechte Nein Nein, erst nach Wandlung Ja
Wirtschaftliche Beteiligung am laufenden Gewinn Ja, wie Anteile Nein, erst nach Wandlung Ja
Mitspracherecht Nein, nur bei Wandlung (Put-Option) Nein, erst nach Wandlung in Anteile Ja
Handelsregistereintrag Erforderlich bei Wandlung (Put-Option) Erforderlich bei Wandlung Erforderlich
Bürokratischer Aufwand Gering (digitale Abwicklung über Web-App, einmaliger Gesellschafterbeschluss) Mittel (vertragliche Regelung, notariell beurkundete Kapitalerhöhung bei Wandlung erforderlich, Gesellschafterbeschluss) Hoch (notarielle Beurkundung einer Kapitalerhöhung, Handelsregistereintragung, Gesellschafterbeschluss)
Flexibilität Hoch (schnelle Transaktionsfähigkeit über Blockchain) Mittel (Vertragsgestaltung flexibel, aber Wandlung notwendig) Gering (feste Anteile, langfristige Verpflichtungen)

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